Königlich Sächsische Verordnung über die Ausgabe und Annahme der inländischen Scheidemünze (1837)
1837Das Dokument ist die Abschrift einer Verordnung des königlich-sächsischen Finanzministeriums vom August 1837, weitergeleitet durch die Kreissteuereinnahme Dippoldiswalde. Es reguliert den Umlauf von Scheidemünzen (Kleingeld). Um zu verhindern, dass größere Summen in unhandlichem Kleingeld beglichen werden, wird die Annahme von Scheidemünzen bei Steuerzahlungen auf maximal 11 Pfennige pro Transaktion limitiert. Höhere Beträge müssen in vollwertigen Geldstücken (ab 1/12 Reichsthaler) entrichtet werden. Zudem wird der Versand von Kleingeld in Paketen für den Privatverkehr untersagt.
Historischer Lebenslauf eines Dienstboten (Raum Dresden/Tharandt) (unvollständig)
nach 1815Der Text schildert den Lebenslauf eines Mannes (mutmaßlich namens Vollmann), der als Sechsjähriger mit seinen Geschwistern nach Tharandt kam. Er wuchs bei seinen Großeltern in Altmeißig auf und arbeitete nach der Schulzeit ab 14 Jahren als Kuhjunge in Altmeißig und Zostewitz. Wegen einer schweren Erkrankung verbrachte er 21 Wochen im Stadtkrankenhaus in Dresden. Von 1800 bis 1810 arbeitete er als Bergmann beim Königlichen Kohlenbergwerk in Dahlen und lebte bei seiner verwitweten Mutter, die er finanziell unterstützte. Er entzog sich in dieser Zeit erfolgreich einem Zwangsdienst (Frondienst). Ab 1810 arbeitete er erneut als Knecht (in Cunnersdorf und Großdobritz) und anschließend drei Jahre als Diener bei einem Major von Long. 1815 wurde er zur Landwehr eingezogen, jedoch kurz darauf wegen eines beim Exerzieren erlittenen Blutsturzes wieder entlassen. Im selben Jahr heiratete er Christiane Johanne, zog mit ihr nach Laubegast und führte eine selbstständige Wirtschaft. Dort wurde der älteste Sohn (später Schneidergeselle) geboren. Später zog die Familie nach Dresden, wo er lange Zeit als Kutscher für verschiedene Herrschaften arbeitete. Die Ehe, aus der insgesamt drei Söhne hervorgingen, wurde vor acht Jahren geschieden.
Verfügung im Weinbergsstreit gegen Wittich, 21.11.1682
1682Der Kurfürst von Sachsen und Burggraf zu Magdeburg ordnet die strikte Durchsetzung eines rechtlichen Vergleichs (Rezesses) an. Hintergrund ist ein Konflikt um ein Gebäude und einen Weinberg, der von mehreren Störern ausgelöst wurde. Die örtlichen Richter und Zeidler (Waldbauern/Imker) erhalten den Befehl, von dem ungehorsamen Wittich und seinen Mitstreitern eine Strafzahlung von 20 Talern sowie die angefallenen Verfahrenskosten für die Amts-Einnahmekasse einzuziehen. Die Beamten müssen die Einhaltung des Vergleichs fest überwachen. Sollte Wittich sich dem Beschluss erneut widersetzen und die angelegten Zäune oder Einfriedungen des Weinbergs abreißen, ist dies dem zuständigen Amt umgehend zu melden.
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